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Wenn Pferde auf der Straße traben, setzen sie ihre „Duftmarken“ – ebenso wie Hunde. Doch während bei kleinen Vierbeinern ein kleines Säckchen für die dezente Beseitigung der Hinterlassenschaft genügt, haben Reiter da größere Probleme. Trotzdem begeht jeder, der die Hinterlassenschaften seiner Hunde oder Pferde auf öffentlichen Straßen nicht beseitigt, eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldstrafe geahndet werden kann.
In Deutschland wurde die Asiatische Tigermücke das erste Mal im Jahr 2007 entdeckt.
Wie sieht die Tigermücke aus?
Die Asiatische Tigermücke ist relativ klein (6mm) und anhand von drei Merkmalen gut zu erkennen: Sie hat fünf weiße Ringe an den Hinterbeinen (deren Ende auch weiß ist). Markant ist auch der weiße Längsstreifen am Vorderkörper und das weiße Ende der Taster.
Die Ortsverwaltung weist darauf hin, dass laut Naturschutzrecht landwirtschaftlich genutzte Flächen während der Nutzzeit nur auf Wegen betreten werden dürfen.
Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses und der Beweidung. Sonderkulturen, insbesondere Flächen, die dem Garten-, Obst, und Weinbau dienen, dürfen ausnahmslos nur auf Wegen betreten werden. Das Betretungsrecht umfasst nicht das Zelten sowie das Fahren und Abstellen von motorgetrieben Fahrzeugen oder Anhängern. Wer die freie Landschaft betritt, ist verpflichtet, selbst abgelegte Gegenstände und Abfälle wieder an sich zu nehmen und zu entfernen. Ebenso sollen Hunde nicht in den Wiesen und Weiden freilaufen gelassen werden. Durch Hundekot verschmutztes Gras oder Heu ist für Weidetiere nutzlos und kann zu Krankheiten führen. Auch ist das Reiten nur auf hierfür geeigneten Wegen gestattet.
Aufgrund von Hinweisen aus der Bürgerschaft möchten wir daran erinnern:
Auf Geh- und Radwegen ist das Befahren mit Mofas (Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h) außerorts grundsätzlich und innerorts, soweit eine Beschilderung mit Zusatzzeichen 1022-11 StVO erfolgt, zulässig. Auf den Fuß- und Radverkehr ist stets Rücksicht zu nehmen...
Während den Pfingstferien ist die Tuniberghalle sowie die neue Sporthalle für sämtlichen Turnbetrieb (Übungsbetrieb) geschlossen! Wir bitten um Beachtung!
Wie in den Vorjahren werden Böschungspflegearbeiten, die in den kommenden Wintermonaten ausgeführt werden sollen, bereits jetzt geplant und vorbereitet. Bitten teilen Sie der Ortsverwaltung Opfingen bis 12. Juni 2023 mit, welche Flächen aus Ihrer Sicht berücksichtigt werden sollten. Bitte nennen Sie dazu die Flurstücknummer und das Gewann.
Eigenmächtige, private Rückschnittarbeiten an öffentlichen Flächen bitten wir zu unterlassen!
Wir bitten die Straßenanlieger (Eigentümer/-innen und Besitzer/-inn) von Grundstücken, die an einer öffentlichen Straße liegen, die Gehwege und auch die unbefestigten Flächen um die im Gehwegbereich stehenden Straßenbäume (Baumscheiben) zu reinigen.
Die Pflicht Reinigung umfasst vor allem das regelmäßige (wöchentlich) Kehren und Beseitigen von Schmutz, Abfällen, Unkraut und Laub auf der gesamten Gehwegfläche.
(§ 5 der Gehwegreinigungssatzung der Stadt Freiburg)
Die Jahresparkberechtigung für den Mundenhof Tier-Natur-Erlebnispark können Sie auch bei der Ortsverwaltung Opfingen kaufen – diese kann gegen Barzahlung von 50,00 € je Jahresparkkarte erworben werden. Bei Vorlage der Freiburger FamilienCard kostet die Jahresparkkarte 30,00 €. Die Jahresparkkarte berechtigt ab Kaufdatum ein Jahr lang zum kostenfreien Parken auf dem Parkplatz vom Mundenhof. Auf eine Jahresparkkarte können bis zu zwei Auto-Kennzeichen eingetragen werden.
Liebe Autofahrer, die jährliche Krötenwanderung auf der Freiburger Straße beginnt. Bitte beachten Sie die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 km/h. Diese Maßnahme dient dem Schutz der ehrenamtlichen Krötenhelfer, die jeden Morgen und jede Nacht die Zäune kontrollieren und die wandernden Erdkröten über die Straße tragen. Wir appellieren an Ihr Verständnis und bitten um Rücksichtnahme.