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Die Jahresparkberechtigung für den Mundenhof Tier-Natur-Erlebnispark können Sie auch bei der Ortsverwaltung Opfingen kaufen – diese kann gegen Barzahlung von 50,00 € je Jahresparkkarte erworben werden. Bei Vorlage der Freiburger FamilienCard kostet die Jahresparkkarte 30,00 €. Die Jahresparkkarte berechtigt ab Kaufdatum ein Jahr lang zum kostenfreien Parken auf dem Parkplatz vom Mundenhof. Auf eine Jahresparkkarte können bis zu zwei Auto-Kennzeichen eingetragen werden. Ortsverwaltung Opfingen
Die Inserenten der Broschüre „Bürgerinformation Opfingen“ weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass eine weitere Auflage oder Verlängerung der Auflage unserer Bürgerinformation derzeit weder geplant noch beauftragt ist.
Wiederum weisen wir aus aktuellem Anlass darauf hin:
Sollten Sie eine Anfrage eines Verlags telefonisch oder schriftlich erhalten, ist das eine Betrugsmasche. Gehen Sie bitte nicht darauf ein!
Die Stadt Freiburg ist zuständig für das Räumen und Streuen der öffentlichen Straßen. Die Gehwegreinigung ist Pflicht für alle Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer.
Über die unten angegebenen Links sowie über die Homepage der Stadt Freiburg erhalten sie eine Übersicht, wo aktuell Schnelltestzentren eingerichtet sind. Bitte prüfen Sie vorab, ob die entsprechenden Zentren noch geöffnet haben.
Für Tests mit Krankheitssymptomen ist die erste Ansprechperson die oder der Haus- oder Kinderärztin oder –arzt. Bitte lassen Sie sich zunächst telefonisch beraten! Oder Sie wenden sich an Corona-Schwerpunktpraxen oder Corona-Ambulanzen. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden Württemberg stellt hierzu einen Wegweiser Coronavirus für weitere Informationen und eine interaktive Karte zur Verfügung:coronakarte.kvbawue.de
Wie gewohnt können Freiburgs Anwohner*innen das Laub ihrer Straßenbäume im Zeitraum von Oktober bis Anfang Dezember über den Laubsack oder eine der Grünschnittsammelstellen entsorgen. Die Laubsäcke sind beim Kundencenter der ASF, den Recyclinghöfen, der Bürgerberatung im Rathaus und den Ortsverwaltungen erhältlich.
Der kompostierbare 80 Liter Laubsack wird zum Preis von 0,50 € verkauft.
Die Laubsäcke dürfen nur mit Laub oder kleinen Zweigen befüllt an die Straße gestellt werden. Dort werden die Säcke von den ASF-Teams der Straßenreinigung mitgenommen. Die Entsorgung von Grünschnitt aus privaten Gärten darf allerdings nicht über den Laubsack erfolgen. Hierfür stehen die Recyclinghöfe, die Grünschnittsammelstellen sowie die Schnittgutsammlung vom 7. – 25. November 2022 zur Verfügung.
Eine Trennung des Kastanienlaub findet seit letztem Jahr nicht mehr statt.