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Immer wieder kommt es zu Verschmutzungen von Freiburger Flüssen und Bächen, die teilweise auch zum Fischsterben führen. Deshalb appelliert das Umweltschutzamt, mit Schmutz und Abwässern sorgfältig umzugehen.
Die Jahresparkberechtigung für den Mundenhof Tier-Natur-Erlebnispark können Sie auch bei der Ortsverwaltung Opfingen kaufen – diese kann gegen Barzahlung von 60,00 € je Jahresparkkarte erworben werden. Bei Vorlage der Freiburger FamilienCard kostet die Jahresparkkarte 30,00 €. Die Jahresparkkarte berechtigt ab Kaufdatum ein Jahr lang zum kostenfreien Parken auf dem Parkplatz vom Mundenhof. Auf eine Jahresparkkarte können bis zu zwei Auto-Kennzeichen eingetragen werden. Ortsverwaltung Opfingen
Bitte denken Sie daran, die Gültigkeit der vorhandenen Ausweispapiere rechtzeitig zu überprüfen und neue frühzeitig bei der Ortsverwaltung zu beantragen. Auch Kinder benötigen bei Reisen ins Ausland Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass).
Weitere Informationen geben Ihnen unsere Mitarbeiterinnen der Ortsverwaltung (Tel. 5040-11/13).
Die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 werden dieser Tage den Wahlberechtigten zugestellt.
Briefwahlunterlagen können am schnellsten mit dem QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder auf www.freiburg.de/briefwahl beantragt werden. Der Antragsvordruck ist auch auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt.
Der Versand der Briefwahlunterlagen kann voraussichtlich erst ab dem 10. Februar 2025 erfolgen, da die Stimmzettel erst dann vorliegen werden. Die Wahlunterlagen können nicht nur an Freiburger Adressen, sondern an jeden Ort der Welt verschickt werden. Falls dies gewünscht werden sollte (z. B. Urlaubsadresse), bittet das Wahlamt darum, die Anschrift gut lesbar in Druckbuchstaben zu schreiben.
Die Ortsverwaltung hat über die Weihnachtszeit und den Jahreswechsel gemäß den Vorgaben der Dezernentenkonferenz der Stadt Freiburg geschlossen.
Die Ortsverwaltung ist noch bis Freitag, 20.12.2024; 12:00 Uhr geöffnet. Von Montag, 23.12.2024, bis ein schließlich Montag, 06.01.2025 (Heilige Drei Könige), ist das Rathaus geschlossen.
Für standesamtliche Notfälle erreichen Sie das Standesamt Opfingen täglich bis 12 Uhr unter der Tel. Nr. 07664/3922 oder 0152/09404865. Bestattungen finden erst wieder nach dem 06.01.2025 statt. In dringenden Pass- und Meldeangelegenheiten wenden Sie sich bitte an das Rathaus im Stühlinger, Fehrenbachallee 12, 79106 Freiburg, Tel. 0761/201-0.
An Silvester gehört bei Vielen ein Feuerwerk, Böller und Sekt dazu, um das vergangene Jahr zu verabschieden und das neue zu begrüßen. Leider bleiben oft die Überreste von Raketen, Knallern, Müll und leeren Flaschen auf der Straße, dem Gehweg oder am Rand liegen. Es gehört sich aber, dass Flaschen und Feuerwerksreste auch von denen wieder eingesammelt und entsorgt werden, die ihren Spaß und Freude damit hatten. Der Allgemeinheit die Entsorgung zu überlassen zeugt von einem fragwürdigen Verständnis von gesellschaftlichem Miteinander.
Durch die Maisernte und Winterbestellung der Felder lässt sich eine Verschmutzung der Wege nicht immer ganz vermeiden. Die Bewirtschaftenden sind jedoch gesetzlich dazu verpflichtet, dass der gröbste Schmutz – sei es aus den Reifen des Traktors, vom Pflug oder vom Maisdrescher – von den Feldwegen und Straßen beseitigt wird. Immer wieder kann festgestellt werden, dass manche Bewirtschaftenden dieser Pflicht nicht oder nur unzureichend nachkommen. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann, wenn der Schmutz nicht unverzüglich beseitigt wird. Darüber hinaus hat die Stadtverwaltung die Möglichkeit, Straßen- oder Feldwegstück auf Kosten der Verursachenden reinigen zu lassen. Denken Sie daran: durch die Spuren können die Verursachenden meist ermittelt werden. Die Ortsverwaltung appelliert deshalb an alle Grundstücksbewirtschaftenden, ihrer Reinigungspflicht nachzukommen.
Mittwochs, 14-tätig, fährt die Kehrmaschine zur Straßenreinigung in Opfingen. Die Fahrzeughalter werden deshalb gebeten, ihre Fahrzeuge an diesem Tag nicht am Straßenrand abzustellen.
Während der Wintermonate kann es je nach Witterung vorkommen, dass der Reinigungsturnus kurzfristig geändert werden muss, sodass dieser Termin nicht eingehalten werden kann. Hierfür wird um Verständnis gebeten.
Wir bitten die Straßenanlieger (Eigentümer/-innen und Besitzer/-inn) von Grundstücken, die an einer öffentlichen Straße liegen, die Gehwege und auch die unbefestigten Flächen um die im Gehwegbereich stehenden Straßenbäume (Baumscheiben) zu reinigen.
Die Pflicht Reinigung umfasst vor allem das regelmäßige (wöchentlich) Kehren und Beseitigen von Schmutz, Abfällen, Unkraut und Laub auf der gesamten Gehwegfläche. (§ 5 der Gehwegreinigungssatzung der Stadt Freiburg)