Nachrichten

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Bereitstellen/Nutzung der Abfallbehälter

Von Ortsverwaltung Opfingen

Jeder Bürger ist für die Entsorgung seines Mülls verantwortlich. Mit der Anmeldung seines Wohnsitzes findet die Müllveranlagung statt. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit sich, durch die Bildung einer „Entsorgungsgemeinschaft“, die schwarze Restmülltonne zu teilen. Nähere Informationen hierzu erhalten sie bei uns auf dem Rathaus oder direkt bei der Abfallwirtschaft der Stadt Freiburg unter www.abfallwirtschaft-freiburg.de

Bitte stellen Sie Ihre Abfalltonnen und gelben Säcke frühestens am Vorabend des Abfuhrtages auf dem Gehweg bereit. Ab 6 Uhr beginnt die Einsammlung der Abfälle. Nach der Entleerung müssen die Behälter am gleichen Tag wieder auf das Grundstück zurückgestellt werden.

Bitte entsorgen Sie Ihren Müll nicht in fremden Tonnen!

 

Sachstand Glasfaserausbau in Opfingen

Von Ortsverwaltung Opfingen

Die Tiefbauarbeiten südlich der Freiburger Str. sowie in St. Nikolaus sind abgeschlossen. Lediglich im Gewerbegebiet sind noch kleine Restarbeiten zu erledigen, die in Kürze abgeschlossen sein werden. Südlich der Freiburger Str. und östlich der Altgasse wird das Garten- und Tiefbauamt (GuT) noch die Bauabnahme vornehmen, kleinere Nacharbeiten sind daher möglich.

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Reinigen der Gehwege und Baumscheiben

Von Ortsverwaltung Opfingen

Wir bitten die Straßenanlieger (Eigentümer/-innen und Besitzer/-inn) von Grundstücken, die an einer öffentlichen Straße liegen, die Gehwege und auch die unbefestigten Flächen um die im Gehwegbereich stehenden Straßenbäume (Baumscheiben) zu reinigen.

Die Pflicht Reinigung umfasst vor allem das regelmäßige (wöchentlich) Kehren und Beseitigen von Schmutz, Abfällen, Unkraut und Laub auf der gesamten Gehwegfläche.

(§ 5 der Gehwegreinigungssatzung der Stadt Freiburg)

Ortsverwaltung Opfingen

 

Carsharing auch in Opfingen

Von Carmen Kleis

Ab der 27. Kalenderwoche wird die Grüne Flotte Carsharing auch in Opfingen zwei Fahrzeuge bereitstellen. Standort ist die Freiburger Straße.

Für Opfinger Einwohner_innen gibt es zur Einführung bis Ende August 2023 einen Rabatt von 10 Euro auf die einmalige Anmeldegebühr von 30 Euro. Den hierfür benötigten Gutscheincode erhalten Interessierte bei der Ortsverwaltung Opfingen. Weitere Infos erhalten Interessierte direkt bei Grüne Flotte (www.gruene-flotte-carsharing.de)

Um Fragen rund um das Carsharing-Angebot direkt beantworten zu können und den Prozess näher zu erklären, wird voraussichtlich Ende Juli oder Anfang August ein Infostand von Grüne Flotte in Opfingen organisiert.

Liebe Besucher*innen des Tunibergs

Von Ortsverwaltung Opfingen

Bitte führen Sie Ihre Hunde an der Leine und bleiben Sie auf den Fahr- und Wirtschaftswegen. Im Rebberg gibt es erfreulicherweise etliche Wildtiere, die zur Zeit Nachwuchs bekommen wie z. B. Rehe, Hasen oder Bodenbrüter. Stöbernde Hunde sind für diese Tiere lebensgefährlich.
Herzlichen Dank für ihr Verständnis

Ihre Ortsverwaltung Opfingen

 

Verunreinigung durch Pferdeäpfel

Von Ortsverwaltung Opfingen

Wenn Pferde auf der Straße traben, setzen sie ihre „Duftmarken“ – ebenso wie Hunde. Doch während bei kleinen Vierbeinern ein kleines Säckchen für die dezente Beseitigung der Hinterlassenschaft genügt, haben Reiter da größere Probleme. Trotzdem begeht jeder, der die Hinterlassenschaften seiner Hunde oder Pferde auf öffentlichen Straßen nicht beseitigt, eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldstrafe geahndet werden kann.

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Die Tigermücke in Freiburg

Von Ortsverwaltung Opfingen

Was tun gegen ihre Ausbreitung?

In Deutschland wurde die Asiatische Tigermücke das erste Mal im Jahr 2007 entdeckt.

Wie sieht die Tigermücke aus?

Die Asiatische Tigermücke ist relativ klein (6mm) und anhand von drei Merkmalen gut zu erkennen: Sie hat fünf weiße Ringe an den Hinterbeinen (deren Ende auch weiß ist). Markant ist auch der weiße Längsstreifen am Vorderkörper und das weiße Ende der Taster.

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Betreten von landwirtschaftlichen Flächen

Von Ortsverwaltung Opfingen

Die Ortsverwaltung weist darauf hin, dass laut Naturschutzrecht landwirtschaftlich genutzte Flächen während der Nutzzeit nur auf Wegen betreten werden dürfen.

Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses und der Beweidung. Sonderkulturen, insbesondere Flächen, die dem Garten-, Obst, und Weinbau dienen, dürfen ausnahmslos nur auf Wegen betreten werden. Das Betretungsrecht umfasst nicht das Zelten sowie das Fahren und Abstellen von motorgetrieben Fahrzeugen oder Anhängern. Wer die freie Landschaft betritt, ist verpflichtet, selbst abgelegte Gegenstände und Abfälle wieder an sich zu nehmen und zu entfernen. Ebenso sollen Hunde nicht in den Wiesen und Weiden freilaufen gelassen werden. Durch Hundekot verschmutztes Gras oder Heu ist für Weidetiere nutzlos und kann zu Krankheiten führen. Auch ist das Reiten nur auf hierfür geeigneten Wegen gestattet.