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Befahren von Geh- und Radwegen mit Mofas

von Ortsverwaltung Opfingen

Aufgrund von Hinweisen aus der Bürgerschaft möchten wir daran erinnern:

Auf Geh- und Radwegen ist das Befahren mit Mofas (Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h) außerorts grundsätzlich und innerorts, soweit eine Beschilderung mit Zusatzzeichen 1022-11 StVO erfolgt, zulässig. Auf den Fuß- und Radverkehr ist stets Rücksicht zu nehmen und die Geschwindigkeit ist entsprechend anzupassen.

Wir weisen außerdem darauf hin, dass eine Befahrung durch andere Kleinkrafträder mit einer größeren Höchstgeschwindigkeit als 25 km/h nicht zulässig ist!

Aufgrund von erforderlichen Sperrungen / Umleitungen im Rahmen von Bauvorhaben wurde vermehrt der Weg entlang des Mühlbachs / Neugraben als Abkürzung benutzt. Aus gegebenem Anlass möchten wir auch hier bitten zu beachten, dass das Befahren dieses Weges mit Pkws grundsätzlich nicht zulässig ist. Bestehende Ausnahmen sind ausgeschildert.

Wir bitten um Beachtung.

 

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