Baggerseen

Opfinger Baggerseen

Die Rede ist vom "kleinen" und "großen" Opfinger See. Beide liegen im Mooswald rechts und links an der Straße nach Freiburg, westlich der Autobahn A5.

Der kleine See, auch Ochsenmoos genannt, ist südlich der K9853 über den parallel zur Straße verlaufenden Parkplatz zu erreichen. Der große See liegt schräg gegenüber nördlich der Straße mit einer großen Zufahrt.

In den Hochsommermonaten sind beide Seen sehr beliebt zum Baden und als Naherholungsgebiete, nicht nur für die Opfinger. Während es am kleinen See etwas ruhiger, beschaulicher und idyllischer zugeht, ist am großen See besonders auf der großen südlichen und westlichen Liegewiese mehr los. Dort versorgt ein Kioskbetrieb die Seebesucher.

Das Grillen und Feuermachen ist an beiden Seen aber ausschließlich an den eingerichteten Grillstellen erlaubt, Infos finden sich hier:

https://www.freiburg.de/pb/2045830.html

Darüber hinaus ist das Zelten und Campieren sowie der Betrieb elektronisch verstärkter Musik nicht erlaubt. Hunde dürfen mitgebracht werden, müssen jedoch angeleint sein.

Obwohl es einige Parkplätze gibt, am großen See rund 200 Stück, ist es zu empfehlen im Hochsommer mit dem Fahrrad oder mit dem Bus (Linie 32 oder 33) zu kommen, denn dann sind die Stellplätze schnell belegt. Für den kleinen See ist die nächstgelegene Haltestelle "Kleingärten", ab dem Corona-Jahr 2020 wurde wegen der extrem hohen Besucherzahl eine zusätzliche Haltestelle "Opfinger See" direkt vor der Einfahrt zum großen See eingerichtet.

Großer Baggersee - Entstehung und Biotopschutzzone

Anklicken zum Vergrößern

Der große Baggersee entstand, weil Straßenbauer Kies und Schotter brauchen. Unter den Mooswäldern zwischen Freiburg und Opfingen lagert reichlich davon. Also begann im Zuge des Autobahnbaus vor knapp 60 Jahren auch hier der Kiesabbau. Dabei entstanden an dieser Stelle zwei Binnengewässer. 1959 wurde der Nordteil, 1968 der Südteil angelegt. 1978 wurden beide Teile zum Opfinger See verbunden, der nach diversen Umgestaltungen speziell des westlichen Ufers heute 44 Hektar umfasst und ein Schwerpunkt der Naherholung im Stadtgebiet ist.

Wegen seiner Bedeutung sowohl für die Naherholung als auch für den Biotop- und Artenschutz hat der Gemeinderat für den Opfinger See 1997 ein Nutzungskonzept beschlossen. Danach wurden mehrere Uferbereiche noch während des Kiesabbaus umgestaltet und die Biotop-Schutzzone am Nordende eingerichtet. In der Schutzzone hatten Forstamt und Umweltschutzamt Wege entfernt, Liegeflächen zurückgebaut und eine Aussichtsplattform errichtet. Am Südende entstanden dafür neue Liegeflächen, ein Wachdienst der DLRG, eine Toilettenanlage und ein temporärer Kiosk am See. Etwa in der Mitte wurde ein Unterwasserdamm aufgeschüttet, der die Wasserqualität sichern soll, indem er zwei möglichst getrennte Wasserkörper schafft.

Im Jahre 2013 hat die Firma Kies Peter den letzten Kubikmeter Kies aus dem See gebaggert. Seither wurden am Südende alle übrigen Elemente des Nutzungskonzeptes umgesetzt. Die Betriebsanlagen wurden zurückgebaut, das Gelände rekultiviert und seine Ränder mit Eichen aufgeforstet. Es entstand eine weitere Liegewiese samt Grillstellen, Beachvolleyball-Feld und Slackline-Einrichtungen. Durch das Verlegen von Parkplätzen und das Herstellen einer neuen Uferlinie schuf das Forstamt eine familienfreundliche Badebucht.

Im nördlichen Seedrittel indes führte die seeseitige Sperrung der Biotop-Schutzzone, die das Nutzungskonzept von 1997 vorsieht, zu einer intensiven Diskussion. Insbesondere der Angelsportverein, der die Fischerei für den See gepachtet hat, lehnte eine vollständige Sperrung des nördlichen Seedrittels ab.

Dabei ging es vor allem um drei Fragen: Welche Vogelarten kommen aktuell hier vor? Wie empfindlich reagieren sie auf den Bootsverkehr und mit welchen Fluchtdistanzen? Welches Potenzial als Lebensraum für Wasservögel bietet der Opfinger See grundsätzlich und mit einer seeseitigen Beruhigung? Um das zu ermitteln, gab die Stadtverwaltung im Oktober 2014 ein ornithologisches Gutachten in Auftrag. Erst nach dessen Abschluss sollte der Verlauf der seeseitigen Absperrung der Biotop-Schutzzone festgelegt und der neue Angelpachtvertrag mit Gültigkeit ab 2017 geschlossen werden.

Das Gutachten lag im Frühjahr 2016 vor und bot reiche Aufschlüsse. Während der einjährigen Untersuchung wurden am Opfinger See 83 Vogelarten erfasst. 38 davon sind Brutvögel, darunter auch Eisvogel, Mittelspecht und Schwarzmilan, also drei prioritär gelistete Arten des EU-Vogelschutzgebiets „Mooswälder“. Als Wintergäste wurden am Opfinger See 23 Wasservogelarten registriert. Gebrütet und gerastet haben die Wasservögel vorwiegend im nördlichen Seeteil, in der bestehenden Biotop-Schutzzone. Zum Teil haben sie auch Röhrichtstrukturen am südlichen Seeufer genutzt.

Insgesamt schätzt der Gutachter den Bestand an Vogelarten im Vergleich mit anderen Gewässern in der Region als durchschnittlich ein. Das Lebensraumpotenzial wird differenziert bewertet. Für Vogelarten, die auf Wasserpflanzen angewiesen sind, bietet der See wegen steil abfallender Ufer wenig Ressourcen, fischfressende Arten finden mehr Nahrung. Um das künftige Nahrungs- und Brutplatzangebot zu verbessern, hat der Gutachter deswegen mehrere lebensraumverbessernde Maßnahmen am See vorgeschlagen.

Untersucht wurde auch die Störwirkung des Bootsverkehrs für die Wasservögel. Kormorane, Haubentaucher, Eisvögel, Graureiher, Silberreiher, Gänsesäger und größere Entenschwärme reagierten mit Flucht auf die Annäherung der Boote; ihre Fluchtdistanzen sind individuell sehr unterschiedlich. Im Vergleich zu Störungen durch den Badebetrieb und andere Freizeitnutzungen bewertet der Gutachter den Einfluss des Bootsverkehrs auf die Avifauna aber als eher gering. Vor allem im Winter sei eine Störung der Wasservögel erkennbar, aber nicht als erheblich anzusehen, wenn das Boot etwa 100 Meter Abstand zur bestehenden Biotop-Schutzzone einhalte. Dies käme den Graureihern wie auch rastenden Wasservögeln wie Kormoranen, Gänsesägern und Silberreihern zugute. Zudem schütze diese Absperrung auch dauerhaft die Brutplätze in der Biotop-Schutzzone. Durch den Badetourismus gestört, hatte der Eisvogel indes seine Zweitbrut aufgegeben. Daher hat der Gutachter vorgeschlagen, das Angebot an Bruthöhlen im Umfeld der Schutzzone zu erweitern.

Somit empfahl der Gutachter seeseitig eine permanent gesperrte Pufferzone von 100 Metern um die bestehende Biotop-Schutzzone. Daraufhin hatten Umweltschutzamt, Forstamt, Angelsportverein und NABU einvernehmlich vereinbart, die Biotop-Schutzzone wie in der Anlage dargestellt abzugrenzen. Mit einbezogen wurde die Bucht im Nordwesten, die insbesondere für rastende Wintergäste wichtig und daher für die Angelei bereits gesperrt ist. Insgesamt ist die beruhigte Wasserfläche nun kleiner als noch 2014 vorgesehen. Die Regelungen kamen den Erwartungen der Angler entgegen, die im Nordosten weiterhin vom Boot und Ufer aus angeln dürfen.

Landseitig bleibt die Biotop-Schutzzone unverändert. Im nördlichen Seedrittel besteht gemäß Erholungswaldsatzung ein Wegegebot. Schilder und Barrieren weisen auf den Vorrang des Naturschutzes hin.

Seeseitig schaffen Bojen und Schwimmketten eine gut sichtbare Abgrenzung. Die abgesperrte Seefläche wird mit einer wasserrechtlichen Verordnung für jedwede Freizeitnutzung gesperrt und vom Angelsport ausgenommen.

Ab 2016 will die Stadtverwaltung Freiburg die Empfehlungen des Gutachters zur Verbesserung des Biotops weitgehend umsetzen. Insgesamt handelt es sich dabei um mehr als ein Dutzend kleinerer und größerer Maßnahmen. Unter anderem wird:

  • Am Ostufer nördlich und südlich einer zu belassenden Landzunge das Erdreich so weit abgetragen, dass eine Flachwasserzone entsteht. Hier werden Schilf, Rohrkolben und Binsen gepflanzt. Kronenmaterial soll den neuen Schilfgürtel für Badende unattraktiv machen. Ist die Flachwasserzone erst eingerichtet, gibt es mehr Laichmöglichkeiten für Fische und mehr Nahrung und Brutplätze für Vögel.
  • Hineingefällte Baumkronen werden die Eingänge in die Kanäle, die um die Insel und in die Flachwasserzone führen, versperren.
  • Ganz im Norden entsteht für den Eisvogel ein künstliches Steilufer als Brutmöglichkeit.
  • Ein Tümpel hinter dem Damm im nordwestlichen Teil der Schutzzone ist bisher von umstehenden Bäumen beschattet. Nun wird das Forstamt einzelne Bäume Richtung Süden fällen, damit der Tümpel mehr Sonne bekommt und Amphibien ihn zurück erobern.
  • Zudem wird das Forstamt in der Biotopschutzzone künstliche Nisthilfen aus Holz einrichten.
  • Flankierend soll durch Öffentlichkeitsarbeit das Verständnis und die Akzeptanz der Seebesucherinnen und -besucher erhöht werden.

Vor Ort hat Umweltbürgermeisterin Gerda Stuchlik im April 2016 auch die nächsten Handlungsschritte vorgestellt. Die Wasserbehörde wird für den Bereich der seeseitigen Biotop-Schutzzone den Gemeingebrauch des Gewässers einschränken. Im Herbst beginnt das Forstamt mit den Arbeiten zur Biotopverbesserung und zur seeseitigen Absperrung. Die vereinbarten Regelungen werden in den neuen Pachtvertrag mit dem Angelsportverein übernommen.

 

Flyer Opfinger See 2016 (PDF-Format 1,3 MB)
Erholungswaldsatzung von Jan. 2014 (PDF-Format 1,2 MB)

 

Ansprechpartner beim Forstamt Freiburg zum See:

Markus Müller
Revierleiter Forstbezirk Opfingen
JavaScript geschützte E-Mail
Tel. 0761 / 476 59 65


Bei Fragen zu Gebäuden am See, Kontakt für Vereine

Patrick Henfler
Stadt Freiburg im Breisgau
Forstamt
Günterstalstr. 71
79100 Freiburg

Tel.: 0761/201-6221
Fax: 0761/77982

JavaScript geschützte E-Mail
www.freiburg.de/forstamt