News-Details

Liebe Gewässeranlieger_innen,

von Ortsverwaltung Opfingen

idyllisches Plätschern, Fische, Vögel und frische grüne Weidezweige ein Bach bietet Entspannung und Erholungsmöglichkeiten. Wer ein Grundstück an einem Bach hat, kann sich glücklich schätzen. Als Gewässeranlieger haben Sie ein Stück Natur und Erholung direkt vor der Haustür.

Bäche und Flüsse erfüllen aber auch eine wichtige Aufgabe für den Naturhaushalt. Daher kommt auch Ihnen als Gewässeranlieger beim Schutz, der Erhaltung und der Wiederherstellung intakter Fließgewässer eine zentrale Bedeutung zu. Jede_r kann etwas dazu beitragen.

Eigentümer der Bäche und Flüsse sind Gemeinden, Städte oder das Land. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, naturnahe Gewässer zu erhalten oder zu schaffen. Außerdem führen sie die erforderlichen Arbeiten am Gewässer zur Sicherung des Hochwasserabflusses und zur Gehölzpflege durch.

Durch das bereits am 1. Januar 2014 geänderte Wassergesetz Baden-Württembergs wurde erstmalig im sogenannten Innenbereich (also innerhalb der Stadt im bebauten Bereich) ein gesetzlicher Gewässerrandstreifen von mindestens fünf Metern Breite eingeführt.

Innerhalb dieses Gewässerrandstreifens sind verschiedene Punkte zu beachten um sowohl den Hochwasserschutz, als auch die ökologische Funktion des Gewässers zu unterstützen:

  • Loses Material wie z. B. Holz, Grünschnitt oder auch Gartenmöbel, etc. in Ufernähe können bei Hochwasser mitgerissen werden und Engstellen wie z.B. Brückenbauwerke verklausen (verstopfen). Dies führt dann zu Rückstau, weiteren Überflutungsflächen und einer Verschärfung der Hochwassergefahr. Darum dürfen im Gewässerrandstreifen keinerlei Materialien gelagert werden, um einen möglichst schadfreien Abfluss auch bei höheren Wasserständen zu ermöglichen.
  • Verunreinigungen oder illegale Einleitungen von wassergefährdenden Stoffen schädigen die Pflanzen- und Tierwelt im und am Gewässer, oft über mehrere Gewässer-Kilometer hinweg. Darum ist Vorsicht geboten: z. B. dürfen Pflanzenschutzmittel und Dünger im Gewässerrandstreifen weder zum Einsatz kommen noch gelagert werden. Auch alle anderen wassergefährdenden Stoffe wie z. B. Altöl, Farben, Lacke, etc. können nur fachgerecht verschlossen und gesichert mit einem ausreichenden Abstand > 5 m zum Gewässer gelagert werden.
  • Bauliche Anlagen im und am Gewässer wie z.B. Gartenhütten, Treppen, Zäune, Erdauffüllungen oder das Gewässer querende Brücken, Rohre und Verstrebungen stellen bei Hochwasser oft ein Abflusshinderniss dar. Es besteht die Gefahr von Rückstau direkt an der baulichen Anlage, sowie  dass Bauteile losgerissen werden, die dann weiter flussabwärts an der nächsten Engstelle zu weiteren Verstopfungen führen können. Des Weiteren  schränken bauliche Anlagen das Gewässer in seiner natürlichen, dynamischen Entwicklung ein. Natürlicher Lebensraum wird durch Bebauung versiegelt. Bauten im Gewässer und im Gewässerrandstreifen sind darum nicht zulässig.
  • Wasserentnahmen mit Hilfe einer Gießkanne oder Eimern sind erlaubt. Gerade im Sommer kommt es jedoch immer häufiger zu extrem kritischem  Niedrigwasser. Sobald der Pegelstand der Dreisam von 42 cm unterschritten ist bzw. die Wasserführung in dem jeweiligen Oberflächengewässer weniger als 10 cm beträgt, greift die Einschränkung des Gemeingebrauchs. Jegliche Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern ist dann verboten.

Wir haben alle die selben Ziele:

Gesunde Gewässer: Gewässer, die sowohl einer artenreichen Tier- und Pflanzenwelt als Lebensraum dienen, als auch uns Menschen als Naherholungs- und Erlebnisraum zur Verfügung stehen. Sauberes Wasser, das über das Grundwasser und den Wasserkreislauf allgemein wieder als Trinkwasser auf unseren Tischen und in unserer Nahrung landet. Genau so wichtig für uns alle ist die Vermeidung von Überschwemmungen oder volllaufenden Kellerräumen durch Hochwasser.

Betrachten Sie Ihr Grundstück am Gewässer darum kritisch und helfen Sie uns beim Schutz der Gewässer und des Gewässerumfeldes, indem Sie die oben aufgeführten Punkte beachten.

Vielen Dank, dass Sie uns tatkräftig unterstützen!

Weitere Informationen finden Sie unter: www.freiburg.de

(Umwelt und Natur Umweltschutz Gewässerschutz Gewässerrandstreifen)
Pegelstand der Dreisam: 0761 / 65049 oder
http://www.hvz.lubw.baden-wuerttemberg.de/

 

Zurück