Müllabfuhr – Terminänderungen
In der kommenden Woche (KW 13) wird der Abfuhrtermin von Freitag auf Donnerstag, den 01.04.2021 vorverlegt
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In der kommenden Woche (KW 13) wird der Abfuhrtermin von Freitag auf Donnerstag, den 01.04.2021 vorverlegt
Wahlberechtigte: | 3.144 |
Wahlbeteiligung: | 65,8% |
ungültige Stimmen: | 19 |
gültige Stimmen: | 2.049 |
Grüne | 781 Stimmen / 38,1 % |
CDU | 374 Stimmen / 18,3 % |
AfD | 142 Stimmen / 6,9 % |
SPD | 257 Stimmen / 12,5 % |
FDP | 161 Stimmen / 7,9 % |
Die Linke | 114 Stimmen / 5,6 % |
Sonstige | 220 Stimmen / 10,7 % |
Der Normalbetrieb unter Coronabedingungen hat sich gut eingespiel. Wir sind zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie erreichbar. Allerdings haben auch wir, vor allem das Abstandsgebot weiterhin unbedingt einzuhalten. Wir können die Anliegen und Anträge der Einwohnerschaft nur nach telefonischer Terminvereinbarung entgegennehmen und bearbeiten. Bitte kontaktieren Sie uns hierzu direkt.
Auf Grund der frühlingshaften Temperaturen wurde das Wasser auf dem Friedhof wieder angestellt und kann wieder genutzt werden.
Ortsverwaltung Opfingen
Das Finanzamt Freiburg möchte die Ausgabe von Papier-Steuerformularen eindämmen und ist bestrebt, Steuererklärungen in elektronischer Form über www.elster.de zu erhalten.
Entsprechendes Informationsmaterial liegt auf der Ortsverwaltung aus. Sämtliche Steuererklärungsvordrucke sind über www.formulare-bfinv.de zu finden, wo sie ausgefüllt und ausgedruckt werden können.
Zudem besteht die Möglichkeit über die Hotline des Finanzamtes 0761/204-3343 oder 3347 direkt mit einem Mitarbeiter zu sprechen und entsprechende Vordrucke anzufordern.
Wer für die Landtagswahl am 14. März per Briefwahl wählen möchte, bekommt in den nächsten Tagen, oder hat bereits, seine Unterlagen zugesandt bekommen. Für die Abgabe der Stimme muss der rote Wahlbriefumschlag fristgerecht beim Wahlamt eingereicht werden.
Bitte werfen Sie diesen nicht bei uns auf der Ortsverwaltung sein, sondern in den normalen gelben Briefkasten der Post.
Nur so kann gewährleistet werden, dass Ihre Stimme rechtzeitig beim Wahlamt ankommt.
Wenn Pferde auf der Straße oder am Wegrand traben, setzen sie ihre „Duftmarken“ – ebenso wie Hunde. Doch während bei kleinen Vierbeinern ein kleines Säckchen für die dezente Beseitigung der Hinterlassenschaft genügt, haben Reiter da größere Probleme. Trotzdem begeht jeder, der die Hinterlassenschaften seiner Hunde oder Pferde auf öffentlichen Straßen nicht beseitigt, eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldstrafe geahndet werden kann.
Wer einen Hund ausführt, ist verpflichtet unverzüglich den Hundekot zu beseitigen, den das Tier auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen sowie in öffentlichen Anlagen usw. hinterlassen hat.
Bei der Ortsverwaltung sind Hundekotbeutel kostenlos erhältlich – einfach vorbei kommen.
Für ein sauberes Freiburg und für ein gutes Miteinander bitten wir diese zu benutzen und dann im Abfallbehälter zu Hause zu entsorgen.
Die Stadt Freiburg ist zuständig für das Räumen und Streuen der öffentlichen Straßen. Dies kann allerdings nur erfolgen, wenn...
Die Vordrucke sind ab sofort bei der Ortsverwaltung erhältlich. Das Finanzamt Freiburg möchte die Ausgabe von Papier-Steuerformularen eindämmen und ist bestrebt, Steuererklärungen in elektronischer Form über www.elster.de zu erhalten.