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Verunreinigung durch Pferdeäpfel

von Ortsverwaltung Opfingen

Wenn Pferde auf der Straße oder am Wegrand traben, setzen sie ihre „Duftmarken“ – ebenso wie Hunde. Doch während bei kleinen Vierbeinern ein kleines Säckchen für die dezente Beseitigung der Hinterlassenschaft genügt, haben Reiter da größere Probleme. Trotzdem begeht jeder, der die Hinterlassenschaften seiner Hunde oder Pferde auf öffentlichen Straßen nicht beseitigt, eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldstrafe geahndet werden kann.

Es ist zwar verständlich, dass der Reiter das „Pferdegeschäft“ während des Rittes nicht verhindern kann, seiner Beseitigungspflicht tut dies aber keinen Abbruch. 

Wenn nicht sofort ein Kontakt mit dem Anwohner möglich ist, kann er sich aber wohl die Stelle merken und spätestens nach dem Ritt die Pferdeäpfel einsammeln. Dazu ist er nach § 32 Straßenverkehrsordnung verpflichtet. Sollte es durch die Verschmutzung der Straße zu Unfällen kommen, ist der Verursacher dafür haftbar.

Die Reiter und Pferdebesitzer werden gebeten, die Verschmutzungen auf Straßen, insbesondere auf geteerten Wirtschaftswegen, die ja auch von Spaziergängern, Freizeitsportlern oder Radfahrern genutzt werden, umgehend zu beseitigen.

Tierkot ist „Abfall“ und hat auf öffentlichen Straßen nichts zu suchen.

Ihre Ortsverwaltung

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