Nachrichten

Nachrichten

Beteiligungshaushalt: Beteiligen Sie sich am Haushalt der Stadt!

Von Ortsverwaltung Opfingen

Derzeit wird bei der Stadt der Haushalt für die Jahre 2021 und 2022 aufgestellt. Unter www.freiburg.de/haushalt, lässt sich der komplette Haushaltsentwurf interaktiv einsehen.

Über den Beteiligungshaushalt besteht für alle Freiburger Bürger/innen vom 4. bis 27. Januar 2021 die Möglichkeit, auf www.mitmachen.freiburg.de, eigene Vorstellungen vorzubringen oder Vorschläge von anderen zu unterstützen. Diese Vorschläge werden an den Gemeinderat übergeben, der letztlich über den Haushalt entscheidet. Aus diesem Grunde ist es wichtig, dass möglichst viele  Opfinger/innen beim Beteiligungshaushalt mitmachen und Opfinger Projekte voranbringen. Der Gemeinderat wird den Doppelhaushalt 2021/22 am 22. und 23. März 2021 vorberaten und ihn am  27. April endgültig beschließen. Danach geht er an das Regierungspräsidium. Wenn von dort die Freigabe kommt, wird der Haushalt rechtskräftig.

Bekanntgabe der Altersjubilare - für das Kalenderjahr 2021

Von Ortsverwaltung Opfingen

Entsprechend der Ermächtigung durch das Meldegesetz veröffentlicht die Ortsverwaltung Opfingen die Altersjubilare. Nach dem neuen Bundesmeldegesetz werden ab dem 1.11.2015 nur noch diejenigen Jubilare veröffentlicht, welche einen runden bzw. halbrunden (70./75./80./85./90./95./100.) Geburtstag feiern können.

Jubilare die nicht wünschen, dass der runde bzw. halbrunde  Geburtstag veröffentlicht wird, werden gebeten, dies rechtzeitig der Ortsverwaltung mitzuteilen.

In diesen Fällen unterbleibt dann in Zukunft die Veröffentlichung.

-Ortsverwaltung Opfingen-

Räum- und Streupflicht

Von Ortsverwaltung Opfingen

Die Stadt Freiburg ist zuständig für das Räumen und Streuen der öffentlichen Straßen. Dies kann allerdings nur erfolgen, wenn die Winterfahrzeuge ungehindert durch die Straßen fahren können. Das Garten- und Tiefbauamt appelliert deshalb an alle Autofahrer/innen: „Falsch geparkte Fahrzeuge erschweren häufig den Winterdienst, das kostet wertvolle Zeit!“

Weiterlesen …

Bekanntgabe der Altersjubilare - für das Kalenderjahr 2021

Von Ortsverwaltung Opfingen

Entsprechend der Ermächtigung durch das Meldegesetz veröffentlicht die Ortsverwaltung Opfingen die Altersjubilare. Nach dem neuen Bundesmeldegesetz werden ab dem 1.11.2015 nur noch diejenigen Jubilare veröffentlicht, welche einen runden bzw. halbrunden (70./75./80./85./90./95./100.) Geburtstag feiern können.

Jubilare die nicht wünschen, dass der runde bzw. halbrunde  Geburtstag veröffentlicht wird, werden gebeten, dies rechtzeitig der Ortsverwaltung mitzuteilen.

In diesen Fällen unterbleibt dann in Zukunft die Veröffentlichung.

-Ortsverwaltung Opfingen-