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Derzeit wird bei der Stadt der Haushalt für die Jahre 2021 und 2022 aufgestellt. Unter www.freiburg.de/haushalt, lässt sich der komplette Haushaltsentwurf interaktiv einsehen.
Über den Beteiligungshaushalt besteht für alle Freiburger Bürger/innen vom 4. bis 27. Januar 2021 die Möglichkeit, auf www.mitmachen.freiburg.de, eigene Vorstellungen vorzubringen oder Vorschläge von anderen zu unterstützen. Diese Vorschläge werden an den Gemeinderat übergeben, der letztlich über den Haushalt entscheidet. Aus diesem Grunde ist es wichtig, dass möglichst viele Opfinger/innen beim Beteiligungshaushalt mitmachen und Opfinger Projekte voranbringen. Der Gemeinderat wird den Doppelhaushalt 2021/22 am 22. und 23. März 2021 vorberaten und ihn am 27. April endgültig beschließen. Danach geht er an das Regierungspräsidium. Wenn von dort die Freigabe kommt, wird der Haushalt rechtskräftig.
Entsprechend der Ermächtigung durch das Meldegesetz veröffentlicht die Ortsverwaltung Opfingen die Altersjubilare. Nach dem neuen Bundesmeldegesetz werden ab dem 1.11.2015 nur noch diejenigen Jubilare veröffentlicht, welche einen runden bzw. halbrunden (70./75./80./85./90./95./100.) Geburtstag feiern können.
Jubilare die nicht wünschen, dass der runde bzw. halbrunde Geburtstag veröffentlicht wird, werden gebeten, dies rechtzeitig der Ortsverwaltung mitzuteilen.
In diesen Fällen unterbleibt dann in Zukunft die Veröffentlichung.
Die Stadt Freiburg ist zuständig für das Räumen und Streuen der öffentlichen Straßen. Dies kann allerdings nur erfolgen, wenn die Winterfahrzeuge ungehindert durch die Straßen fahren können. Das Garten- und Tiefbauamt appelliert deshalb an alle Autofahrer/innen: „Falsch geparkte Fahrzeuge erschweren häufig den Winterdienst, das kostet wertvolle Zeit!“
Entsprechend der Ermächtigung durch das Meldegesetz veröffentlicht die Ortsverwaltung Opfingen die Altersjubilare. Nach dem neuen Bundesmeldegesetz werden ab dem 1.11.2015 nur noch diejenigen Jubilare veröffentlicht, welche einen runden bzw. halbrunden (70./75./80./85./90./95./100.) Geburtstag feiern können.
Jubilare die nicht wünschen, dass der runde bzw. halbrunde Geburtstag veröffentlicht wird, werden gebeten, dies rechtzeitig der Ortsverwaltung mitzuteilen.
In diesen Fällen unterbleibt dann in Zukunft die Veröffentlichung.
Die Stadt Freiburg stellt den Flächennutzungsplan 2040 mit integriertem Landschaftsplan neu auf. Er soll als vorbereitender Bauleitplan sämtliche Flächennutzungen im Stadtgebiet flächendeckend darstellen und neu ordnen.
Aus gegebenen Anlass weist das Garten- und Tiefbauamt Freiburg darauf hin, dass der Rückschnitt von Gehölzen, sowie die Fällung von Bäumen auf Böschungen, die im Eigentum der Stadt Freiburg sind, nur in Abstimmung mit dem Garten- und Tiefbauamt (GuT) und der Ortsverwaltung Opfingen erfolgen darf.
Das bunte Herbstlaub macht den Menschen Freude – doch mühsam wird es, wenn die welke Pracht am Boden liegt. Herabgefallenes Laub von Straßenbäumen müssen die Anwohner entfernen und oftmals stellt sich hier ein Entsorgungsproblem.
Der Normalbetrieb unter Coronabedingungen hat sich gut eingespiel. Wir sind zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie erreichbar. Allerdings haben auch wir, vor allem das Abstandsgebot weiterhin unbedingt einzuhalten.