Cookies helfen uns bei der Bereitstellung unserer Website. Durch die Nutzung der Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen.
Die Vordrucke sind ab sofort bei der Ortsverwaltung erhältlich.
Das Finanzamt Freiburg möchte die Ausgabe von Papier-Steuerformularen eindämmen, da die Finanzverwaltung bestrebt ist, Steuererklärungen in elektronischer Form zu erhalten. Dies erfolgt über www.elster.de. Zudem sind sämtliche Steuererklärungsvordrucke über www.formulare-bfinv.de/ zu finden, wo sie ausgefüllt und ausgedruckt werden können.
Wer einen Hund ausführt, ist verpflichtet unverzüglich den Hundekot zu beseitigen, den das Tier auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen sowie in öffentlichen Anlagen usw. hinterlassen hat.
Bei der Ortsverwaltung sind Hundekotbeutel kostenlos erhältlich – einfach vorbei kommen.
Für ein sauberes Freiburg und für ein gutes Miteinander bitten wir diese zu benutzen und dann im Abfallbehälter zu Hause zu entsorgen.
Die Jahresparkberechtigung für den Mundenhof Tier-Natur-Erlebnispark können Sie auch bei der Ortsverwaltung Opfingen kaufen – diese kann gegen Barzahlung von 50,00 € je Jahresparkkarte erworben werden. Bei Vorlage der Freiburger FamilienCard kostet die Jahresparkkarte 30,00 €. Die Jahresparkkarte berechtigt ab Kaufdatum ein Jahr lang zum kostenfreien Parken auf dem Parkplatz vom Mundenhof. Auf eine Jahresparkkarte können bis zu zwei Auto-Kennzeichen eingetragen werden. Ortsverwaltung Opfingen
Entsprechend der Ermächtigung durch das Meldegesetz veröffentlicht die Ortsverwaltung Opfingen die Altersjubilare. Nach dem neuen Bundesmeldegesetz werden ab dem 1.11.2015 nur noch diejenigen Jubilare veröffentlicht werden, welche einen runden bzw. halbrunden (70./75./80./85./90./95./100.) Geburtstag feiern können.
Jubilare die nicht wünschen, dass der runde bzw. halbrunde Geburtstag veröffentlicht wird, werden gebeten, dies rechtzeitig der Ortsverwaltung mitzuteilen.
In diesen Fällen unterbleibt dann in Zukunft die Veröffentlichung.