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Wenn Pferde auf der Straße oder am Wegrand traben, setzen sie ihre „Duftmarken“ – ebenso wie Hunde. Doch während bei kleinen Vierbeinern ein kleines Säckchen für die dezente Beseitigung der Hinterlassenschaft genügt, haben Reiter da größere Probleme. Trotzdem begeht jeder, der die Hinterlassenschaften seiner Hunde oder Pferde auf öffentlichen Straßen nicht beseitigt, eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldstrafe geahndet werden kann.
Wer einen Hund ausführt, ist verpflichtet unverzüglich den Hundekot zu beseitigen, den das Tier auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen sowie in öffentlichen Anlagen usw. hinterlassen hat.
Bei der Ortsverwaltung sind Hundekotbeutel kostenlos erhältlich – einfach vorbei kommen.
Für ein sauberes Freiburg und für ein gutes Miteinander bitten wir diese zu benutzen und dann im Abfallbehälter zu Hause zu entsorgen.
Die Vordrucke sind ab sofort bei der Ortsverwaltung erhältlich. Das Finanzamt Freiburg möchte die Ausgabe von Papier-Steuerformularen eindämmen und ist bestrebt, Steuererklärungen in elektronischer Form über www.elster.de zu erhalten.