Winterdienst - Räum- und Streupflicht!
Bei den derzeitigen winterlichen Verhältnissen sind die städtischen Mitarbeiter in Rufbereitschaft, um die öffentlichen Straßen von Schnee und Eis zu befreien oder arbeiten wenn nötig im Dauereinsatz.
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Bei den derzeitigen winterlichen Verhältnissen sind die städtischen Mitarbeiter in Rufbereitschaft, um die öffentlichen Straßen von Schnee und Eis zu befreien oder arbeiten wenn nötig im Dauereinsatz.
Die Vordrucke für Arbeitnehmer, Rentner, Pensionäre und Anlage V sind ab sofort bei der Ortsverwaltung erhältlich.
Hinweis vom Finanzamt: Nutzen Sie die Vorteile der elektronischen Steuererklärung – Informationen unter www.elster.de
Vordrucke zum Ausfüllen und Ausdrucken erhalten Sie auch im Internet unter www.formulare-bfinv.de
Die Höllentalbahn bis Titisee und die Dreiseenbahn fahren wieder: Zügig mit den Bussen und Bahnen im RVF zum Skifahren, Snowboarden, Langlaufen oder Rodeln! Im RVF SkiBus-Prospekt finden Sie gesamthaft alle Verbindungen zu den Wintersportorten im südlichen Schwarzwald...
Anlieger müssen Gehwege freihalten.
Sinkende Temperaturen erinnern jetzt an eine Pflicht für alle Hausbesitzer/innen: die Räum- und Streupflicht auf Gehwegen, die in einer städtischen Satzung festgelegt ist.
Entsprechend der Ermächtigung durch das Meldegesetz veröffentlicht die Ortsverwaltung Opfingen die Altersjubilare. Nach dem neuen Bundesmeldegesetz werden ab dem 1.11.2015 nur noch diejenigen Jubilare veröffentlicht werden, welche einen runden bzw. halbrunden (70./75./80./85./90./95./100.) Geburtstag feiern können.
Jubilare, die nicht wünschen, dass der runde bzw. halbrunde Geburtstag veröffentlicht wird, werden gebeten, dies rechtzeitig der Ortsverwaltung mitzuteilen.
In diesen Fällen unterbleibt dann in Zukunft die Veröffentlichung.
Ortsverwaltung Opfingen
Die Müll-Abfuhrtermine, Öffnungszeiten der ASF-Betriebe während der Weihnachtszeit und weitere Infos...
Der neue Abfallkalender der ASF wird mit dem Mitteilungsblatt dieser Woche KW 50/2018 in alle Haushalte verteilt. Weitere Exemplare sind bei der Ortsverwaltung erhältlich.
Die Jahresparkberechtigung für den Mundenhof Tier-Natur-Erlebnispark können Sie auch bei der Ortsverwaltung Opfingen kaufen – diese kann gegen Barzahlung von 30,00 € je Jahresparkkarte erworben werden.
Die Jahresparkkarte berechtigt ab Kaufdatum ein Jahr lang zum kostenfreien Parken auf dem Parkplatz vom Mundenhof. Auf eine Jahresparkkarte können bis zu zwei Auto-Kennzeichen eingetragen werden.
Ortsverwaltung Opfingen
Ort: Opfinger Ratskeller
Ort:St. Nikolaus Kapelle