Nachrichten

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Hydranten immer freihalten

Von Ortsverwaltung Opfingen

 Helfen Sie mit und halten Sie Hydranten immer frei!
Damit Hydranten im Ernstfall schnell gefunden werden können, ist es wichtig, dass die Hydrantenschilder immer gut sichtbar sind. Schneiden Sie deshalb bitte Bewuchs ab und halten Sie den Hydranten im Winter von Schnee frei. Außerdem sollten Sie mit Ihrem Fahrzeug nicht über einem Unterflurhydranten parken.

Müllabfuhr – Terminänderung

Von Ortsverwaltung Opfingen

Wegen Fastnacht verschiebt sich der Abfuhrtermin nächste Woche (KW 07), von Freitag auf Samstag, den 17.02.2024.

Jahres-Parkberechtigung für den Mundenhof Tier-Natur-Erlebnispark bei der Ortsverwaltung Opfingen erhältlich

Von Ortsverwaltung Opfingen

Die Jahresparkberechtigung für den Mundenhof Tier-Natur-Erlebnispark können Sie auch bei der Ortsverwaltung Opfingen kaufen – diese kann gegen Barzahlung von 50,00 € je Jahresparkkarte erworben werden. Bei Vorlage der Freiburger FamilienCard kostet die Jahresparkkarte 30,00 €.
Die Jahresparkkarte berechtigt ab Kaufdatum ein Jahr lang zum kostenfreien Parken auf dem Parkplatz vom Mundenhof. Auf eine Jahresparkkarte können bis zu zwei Auto-Kennzeichen eingetragen werden.
Ortsverwaltung Opfingen

 

Hundekotbeutel in der Ortsverwaltung erhältlich

Von Ortsverwaltung Opfingen

 Wer einen Hund ausführt, ist verpflichtet unverzüglich den Hundekot zu beseitigen, den das Tier auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen sowie in öffentlichen Anlagen usw. hinterlassen hat.

Bei der Ortsverwaltung sind Hundekotbeutel kostenlos erhältlich.

Für ein sauberes Freiburg und für ein gutes Miteinander bitten wir diese zu benutzen und dann im Abfallbehälter zu Hause zu entsorgen.

Bekanntgabe der Altersjubilare - für das Kalenderjahr 2024

Von Ortsverwaltung Opfingen

 Entsprechend der Ermächtigung durch das Meldegesetz veröffentlicht die Ortsverwaltung Opfingen die Altersjubilare. Nach dem neuen Bundesmeldegesetz werden ab dem 1.11.2015 nur noch diejenigen Jubilare veröffentlicht, welche einen runden bzw. halbrunden (70./75./80./85./90./95./100.) Geburtstag feiern können.

Jubilare die nicht wünschen, dass der runde bzw. halbrunde Geburtstag veröffentlicht wird, werden gebeten, dies rechtzeitig der Ortsverwaltung mitzuteilen.

In diesen Fällen unterbleibt dann in Zukunft die Veröffentlichung.

-Ortsverwaltung Opfingen-