Sauberhalten der Feldwege – Reinigungspflicht
von Ortsverwaltung Opfingen
Durch die Maisernte und Winterbestellung der Felder lässt sich eine Verschmutzung der Wege nicht immer ganz vermeiden. Die Bewirtschaftenden sind jedoch gesetzlich dazu verpflichtet, dass der gröbste Schmutz – sei es aus den Reifen des Traktors, vom Pflug oder vom Maisdrescher – von den Feldwegen und Straßen beseitigt wird. Immer wieder kann festgestellt werden, dass manche Bewirtschaftenden dieser Pflicht nicht oder nur unzureichend nachkommen. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann, wenn der Schmutz nicht unverzüglich beseitigt wird. Darüber hinaus hat die Stadtverwaltung die Möglichkeit, Straßen- oder Feldwegstück auf Kosten der Verursachenden reinigen zu lassen. Denken Sie daran: durch die Spuren können die Verursachenden meist ermittelt werden. Die Ortsverwaltung appelliert deshalb an alle Grundstücksbewirtschaftenden, ihrer Reinigungspflicht nachzukommen.