News-Details

Hundebesitzer

von Ortsverwaltung Opfingen

Aus gegebenem Anlass weist die Ortsverwaltung nochmals dringend die Hundebesitzer auf § 4, Abs.8 der Tierhaltung hin:
Wer einen Hund ausführt, ist verpflichtet, den Hundekot unverzüglich zu beseitigen, den der mitgeführte Hund auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und in öffentlichen Anlagen hinterlassen hat.

Mit Anzeige durch die Grundstückseigentümer muss gerechnet werden.

Bei der Ortsverwaltung sind Hundekotbeutel kostenlos erhältlich – einfach vorbei kommen. Für einen sauberen Ort und für ein gutes Miteinander bitten wir diese zu benutzen und dann im Abfallbehälter zu Hause zu entsorgen.

Zurück