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Bekanntgabe der Altersjubilare - für das Kalenderjahr 2022

von Ortsverwaltung Opfingen

Entsprechend der Ermächtigung durch das Meldegesetz veröffentlicht die Ortsverwaltung Opfingen die Altersjubilare. Nach dem neuen Bundesmeldegesetz werden ab dem 1.11.2015 nur noch diejenigen Jubilare veröffentlicht, welche einen runden bzw. halbrunden (70./75./80./85./90./95./100.) Geburtstag feiern können.

Jubilare die nicht wünschen, dass der runde bzw. halbrunde Geburtstag veröffentlicht wird, werden gebeten, dies rechtzeitig der Ortsverwaltung mitzuteilen.

In diesen Fällen unterbleibt dann in Zukunft die Veröffentlichung.

-Ortsverwaltung Opfingen-

 

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