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Auch wenn sich eine Verschmutzung von Feldwegen und Straßen durch die Grundstücksbewirtschafter nicht ganz vermeiden lässt, so besteht einerseits die gesetzliche Pflicht, den Schmutz von den Feldwegen und Straßen zu entfernen; andererseits trägt der "pfleglich Umgang" auch zur Präsentation unserer Weinregion Tuniberg bei.
Das Parken im öffentlichen Raum ist ja bekanntlich ein Thema für sich – und eine echt hartnäckige Nuss.
Nicht jeder ist sich der geltenden Verkehrsregeln beim Parken und Halten bewusst oder hat diese bereits vergessen, mancher legt die Regelungen für sich selbst recht großzügig aus und andere verlegen ihre „privaten Abstellflächen“ einfach dauerhaft in den öffentlichen Verkehrsraum – egal ob Auto, Wohnmobil, Wohnwagen oder einfach nur für den Anhänger. Oft wird der eigene und vorhandene Stellplatz oder die Garage einfach „zweckentfremdet“ oder für die schönere Aussicht freigehalten.
Die Inserenten der Broschüre „Bürgerinformation Opfingen“ möchten wir darauf hinweisen, dass eine weitere Auflage oder Verlängerung der Auflage unserer Bürgerinformation derzeit weder geplant noch beauftragt ist.
Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin: Sollten Sie eine Anfrage eines Verlags telefonisch oder schriftlich erhalten, ist das eine Betrugsmasche. Gehen Sie bitte nicht darauf ein.
Liebe Autofahrer, ab Freitag, 16.02.2018, gilt angesichts der bevorstehenden Krötenwanderung auf der Freiburger Straße wieder eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 km/h. Diese Maßnahme dient dem Schutz der ehrenamtlichen Krötenhelfer, die jeden Morgen und jede Nacht die Zäune kontrollieren und die wandernden Erdkröten über die Straße tragen. Wir appellieren an Ihr Verständnis und bitten um Rücksichtnahme während der kurzen Zeit der Einschränkung. „Amphibienschutz am Tuniberg“ dankt!
Bitte denken Sie daran, die Gültigkeit der vorhandenen Ausweispapiere rechtzeitig zu überprüfen und neue frühzeitig bei der Ortsverwaltung zu beantragen. Weitere Informationen geben Ihnen unsere Mitarbeiterinnen der Ortsverwaltung (Tel. 5040-13).
Ausdehnung der Kurzzeitparkzone mit Parkscheibenpflicht sowie Änderung des Zeitfensters in der Freiburger Straße
In Abstimmung mit den Verkehrsbehörden hat der Ortschaftsrat beschlossen, die Kurzzeitparkzone mit Parkscheibenpflicht in der Freiburger Straße auf drei weitere Parkplätze auf der Nordseite auszudehnen.
Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass Hecken-, Baumschnitt und Laub aus privaten Gärten ohne Plastiksäcke oder Kartons in den Sammelcontainer eingeworfen werden dürfen. Gewerbliches Schnittgut wird auf der Umschlagstation Eichelbuck angenommen (Informationen hierzu im Abfallkalender 2018 der Abfallwirtschaft). Das Entsorgen von sonstigem Müll in und um die Sammelstelle ist verboten und wird zur Anzeige gebracht.