Einladung zur öffentlichen Ortschaftsratssitzung
17.01.2022 20:00 Uhr, Ort: Tuniberghalle Opfingen
am Montag, den 17.01.2022, um 20.00 Uhr, findet in der Tuniberghalle Opfingen eine öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates statt.
Tagesordnung
- Aktuelles
- mündlicher Bericht - - Sachstandsbericht Kommunales Artenschutzkonzept
- Drucksache UKA-22/001 -
Anhörung - Aktionsplan Biodiversität der Stadt Freiburg - Sachstand der Umsetzung in den Jahren 2020/2021 und Fortschreibung des Aktionsplans
- Drucksache UKA-22/002 -
Anhörung - Bereitstellung einer "Freizeitfläche" in Opfingen
- Baugesuche
- Bauantrag - Vereinfachtes Verfahren: Sanierung eines Brandschadens mit Umbau und Erweiterungsmaßnahmen zu einem Wohnhaus mit 3 WE
Flürstück 8923/0, Ringweg 10 - beschließend
- Bauantrag - Vereinfachtes Verfahren: Sanierung eines Brandschadens mit Umbau und Erweiterungsmaßnahmen zu einem Wohnhaus mit 3 WE
- Bekanntgabe und Verschiedenes
- Bürgerfragestunde
Sollten bis 3 Tage vor dem Sitzungstermin noch Bauanträge eingehen oder sich Ergänzungen / Nachträge zur Tagesordnung ergeben, werden diese nachgereicht und durch Aushang an der Informationstafel der Ortsverwaltung ortsüblich bekannt gemacht.
Im Rats- und Bürgerinformationssystem der Stadt Freiburg können Sie Sitzungstermine, Einladungen, Drucksachen, Tagesordnungspunkte und Protokolle der Ortschaftsratssitzung des Ortschaftsrates Opfingen und der Gremien der Stadt Freiburg einsehen, Link zum Ratsinformationssystem: https://ris.freiburg.de/
Der Besuch der Ortschaftsratssitzung ist nach der geltenden Corona-Verordnung möglich und kann nur unter Einhaltung der Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Infektion mit dem Corona-Virus erfolgen:
Für die Teilnahme an der Sitzung gelten während der Corona-Alarmstufen die 3G-Regeln.
Bitte bringen Sie bei Besuch der Sitzung gemäß Corona-Landesverordnung einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis und ein amtliches Ausweisdokument mit.
Fürsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Nachweise elektronisch geprüft werden. Der Nachweis erfolgt mittels einem auslesbaren QR-Code auf dem Handy oder auf einem ausgedruckten Impfzertifikat. Der Impfpass genügt nicht mehr.
Die zugrundeliegende Testung darf im Falle eines Antigen-Schnelltests maximal 24 Stunden, im Falle eines PCR-Tests maximal 48 Stunden zurückliegen. Es besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder höherwertigen Maske.
Bitte tragen Sie beim Betreten der Räumlichkeiten den Mund-/Nasenschutz und halten Sie ausreichend Abstand. Im Eingangsbereich steht ein Spender zur Händedesinfektion.
Personen mit Krankheitssymptomen bitten wir, nicht an der Sitzung teilzunehmen.
Silvia Schumacher
Ortsvorsteherin