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Die Ortsverwaltung hat über die Weihnachtszeit und den Jahreswechsel gemäß den Vorgaben der Dezernentenkonferenz der Stadt Freiburg geschlossen.
Die Ortsverwaltung ist noch bis Freitag, 20.12.2024; 12:00 Uhr geöffnet. Von Montag, 23.12.2024, bis ein schließlich Montag, 06.01.2025 (Heilige Drei Könige), ist das Rathaus geschlossen.
Für standesamtliche Notfälle erreichen Sie das Standesamt Opfingen täglich bis 12 Uhr unter der Tel. Nr. 07664/3922 oder 0152/09404865. Bestattungen finden erst wieder nach dem 06.01.2025 statt. In dringenden Pass- und Meldeangelegenheiten wenden Sie sich bitte an das Rathaus im Stühlinger, Fehrenbachallee 12, 79106 Freiburg, Tel. 0761/201-0.
An Silvester gehört bei Vielen ein Feuerwerk, Böller und Sekt dazu, um das vergangene Jahr zu verabschieden und das neue zu begrüßen. Leider bleiben oft die Überreste von Raketen, Knallern, Müll und leeren Flaschen auf der Straße, dem Gehweg oder am Rand liegen. Es gehört sich aber, dass Flaschen und Feuerwerksreste auch von denen wieder eingesammelt und entsorgt werden, die ihren Spaß und Freude damit hatten. Der Allgemeinheit die Entsorgung zu überlassen zeugt von einem fragwürdigen Verständnis von gesellschaftlichem Miteinander.
Durch die Maisernte und Winterbestellung der Felder lässt sich eine Verschmutzung der Wege nicht immer ganz vermeiden. Die Bewirtschaftenden sind jedoch gesetzlich dazu verpflichtet, dass der gröbste Schmutz – sei es aus den Reifen des Traktors, vom Pflug oder vom Maisdrescher – von den Feldwegen und Straßen beseitigt wird. Immer wieder kann festgestellt werden, dass manche Bewirtschaftenden dieser Pflicht nicht oder nur unzureichend nachkommen. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann, wenn der Schmutz nicht unverzüglich beseitigt wird. Darüber hinaus hat die Stadtverwaltung die Möglichkeit, Straßen- oder Feldwegstück auf Kosten der Verursachenden reinigen zu lassen. Denken Sie daran: durch die Spuren können die Verursachenden meist ermittelt werden. Die Ortsverwaltung appelliert deshalb an alle Grundstücksbewirtschaftenden, ihrer Reinigungspflicht nachzukommen.
Mittwochs, 14-tätig, fährt die Kehrmaschine zur Straßenreinigung in Opfingen. Die Fahrzeughalter werden deshalb gebeten, ihre Fahrzeuge an diesem Tag nicht am Straßenrand abzustellen.
Während der Wintermonate kann es je nach Witterung vorkommen, dass der Reinigungsturnus kurzfristig geändert werden muss, sodass dieser Termin nicht eingehalten werden kann. Hierfür wird um Verständnis gebeten.