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Reinigen der Gehwege und Baumscheiben

von Ortsverwaltung Opfingen

Wir bitten die Straßenanlieger (Eigentümer/-innen und Besitzer/-inn) von Grundstücken, die an einer öffentlichen Straße liegen, die Gehwege und auch die unbefestigten Flächen um die im Gehwegbereich stehenden Straßenbäume (Baumscheiben) zu reinigen.

Die Pflicht Reinigung umfasst vor allem das regelmäßige (wöchentlich) Kehren und Beseitigen von Schmutz, Abfällen, Unkraut und Laub auf der gesamten Gehwegfläche.

(§ 5 der Gehwegreinigungssatzung der Stadt Freiburg)

Ortsverwaltung Opfingen

 

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