Nachrichten

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Hundebesitzer

Von Ortsverwaltung Opfingen

Aus gegebenem Anlass weist die Ortsverwaltung nochmals dringend die Hundebesitzer auf § 4, Abs.8 der Tierhaltung hin:
Wer einen Hund ausführt, ist verpflichtet, den Hundekot unverzüglich zu beseitigen, den der mitgeführte Hund auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und in öffentlichen Anlagen hinterlassen hat.

Mit Anzeige durch die Grundstückseigentümer muss gerechnet werden.

Bei der Ortsverwaltung sind Hundekotbeutel kostenlos erhältlich – einfach vorbei kommen. Für einen sauberen Ort und für ein gutes Miteinander bitten wir diese zu benutzen und dann im Abfallbehälter zu Hause zu entsorgen.

Betrugsmasche – Bürgerinformation Opfingen

Von Ortsverwaltung Opfingen

Die Inserenten der Broschüre „Bürgerinformation Opfingen“ weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass eine weitere Auflage oder Verlängerung der Auflage unserer Bürgerinformation derzeit weder geplant noch beauftragt ist.

Wiederum weisen wir aus aktuellem Anlass darauf hin:

Sollten Sie eine Anfrage eines Verlags telefonisch oder schriftlich erhalten, ist das eine Betrugsmasche. Gehen Sie bitte nicht darauf ein!

Ihre Ortsverwaltung

 

Jahres-Parkberechtigung für den Mundenhof Tier-Natur-Erlebnispark bei der Ortsverwaltung Opfingen erhältlich

Von Ortsverwaltung Opfingen

Die Jahresparkberechtigung für den Mundenhof Tier-Natur-Erlebnispark können Sie auch bei der Ortsverwaltung Opfingen kaufen – diese kann gegen Barzahlung von 50,00 € je Jahresparkkarte erworben werden. Bei Vorlage der Freiburger FamilienCard kostet die Jahresparkkarte 30,00 €.
Die Jahresparkkarte berechtigt ab Kaufdatum ein Jahr lang zum kostenfreien Parken auf dem Parkplatz vom Mundenhof. Auf eine Jahresparkkarte können bis zu zwei Auto-Kennzeichen eingetragen werden.
Ortsverwaltung Opfingen

Betrugsmasche – Bürgerinformation Opfingen

Von Ortsverwaltung Opfingen

Die Inserenten der Broschüre „Bürgerinformation Opfingen“ weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass eine weitere Auflage oder Verlängerung der Auflage unserer Bürgerinformation derzeit weder geplant noch beauftragt ist.

Wiederum weisen wir aus aktuellem Anlass darauf hin:

Sollten Sie eine Anfrage eines Verlags telefonisch oder schriftlich erhalten, ist das eine Betrugsmasche. Gehen Sie bitte nicht darauf ein!

Ihre Ortsverwaltung

 

Bürgerholz anmelden

Von Ortsverwaltung Opfingen

Die berechtigten Bürger werden gebeten, ihren Bedarf bis 31. Januar 2023 bei der Ortsverwaltung anzumelden.